Kennen Sie den §39 der MVStättV, oder den §6 / Absatz 1 der UVV 1 / VBG 1? Müssen Sie auch nicht. Denn dafür gibt es ja uns, mit über 20 Jahren Erfahrung im Event-Geschäft. Im Rahmen der Durchführung des Events bieten wir Ihnen in allen relevanten Bereichen fachkundige Unterstützung:

Zum Beispiel holen wir entsprechende Angebote ein, bewerten und selektieren diese vor und geben Ihnen eine fundierte und einfache Entscheidungsgrundlage. Wir gestalten das Timing und definieren die finalen Bedarfe für Licht, Ton-, Bühnen- und Versorgungstechnik. Parallel dazu koordinieren wir sämtliche baulichen und dekorativen Maßnahmen.
Und vieles vieles mehr...

Und nebenbei beschäftigen wir uns laufend und intensiv mit den relevanten Paragraphen und Verordnungen. Denn Ihr Fest muss auch behördlich auf der sicheren Seite sein.